General Terms and Conditions
for the provision of work services by Szymon Jakubowski, Improstation, Hertelstraße 6, 12161 Berlin, E-Mail: info@improstation.com (hereinafter referred to as the “Contractor”) to its clients (hereinafter referred to as the “Client”)
1. General
1.1 These General Terms and Conditions (GTC) for the provision of work services apply to contracts concluded between the Client and the Contractor incorporating these GTC.
1.2 If other contractual documents or business terms become part of the contract in written or textual form in addition to these GTC, the provisions of such documents shall prevail in case of conflict with these GTC.
1.3 Deviating terms and conditions used by the Client are not recognized by the Contractor unless explicitly agreed to.
2. Subject Matter and Scope of Services
2.1 The Contractor undertakes to produce the following work:
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2.2 The specific scope of services is subject to individual agreements between the Contractor and the Client.
2.3 The completion date and the method of delivery of the work are regulated individually. The Contractor shall deliver the commissioned work on the agreed date in an acceptable condition and free from defects. If timely completion is not possible, the Contractor shall immediately notify the Client of the reasons for the delay.
2.4 The Contractor is obligated to provide the services contractually owed. However, the Contractor is not subject to instructions regarding how, where, or when the services are performed. Nonetheless, the Contractor shall schedule workdays and hours in a way that ensures optimal efficiency in fulfilling the contract. The services shall be provided in coordination with the Client.
2.5 The Contractor may engage subcontractors to fulfill the contract. The Contractor is liable for their performance as for his own.
2.6 This is a contract for work and services, and thus the provisions of Sections 631 ff. of the German Civil Code (BGB) apply additionally.
3. Client’s Duties to Cooperate
The Client shall provide all necessary information, data, and other content in a complete and correct manner. The Contractor shall not be held responsible for delays in performance caused by late or incomplete cooperation by the Client. The provisions under “Liability/Indemnification” remain unaffected.
4. Remuneration
The remuneration shall be agreed individually and is generally due after acceptance of the work and payable within 14 days of receipt of the invoice.
5. Acceptance
After completion of the work, the Contractor shall request the Client to accept the work. The Client shall review whether the work is in accordance with the contract and free of material defects. Both parties shall document the acceptance in an acceptance protocol.
6. Warranty
The statutory provisions regarding defects (warranty rights) shall apply.
7. Retention of Title
The work remains the property of the Contractor until full payment of the agreed remuneration.
8. Liability
8.1 The Contractor shall be fully liable for damages resulting from intent or gross negligence, for injury to life, body, or health, under a guarantee (if applicable), or due to mandatory legal liability (e.g., under the Product Liability Act). In cases of slight negligence involving a breach of essential contractual obligations, liability shall be limited to foreseeable, contract-typical damages. Essential contractual obligations are those which make the proper performance of the contract possible in the first place and on which the Client regularly relies. Any further liability is excluded. These liability provisions also apply to the Contractor’s agents and legal representatives.
8.2 The Client shall indemnify the Contractor against any third-party claims resulting from the Client’s violations of these terms or applicable laws.
9. Data Protection and Confidentiality
9.1 The Contractor shall treat all information obtained in connection with the contract as strictly confidential and shall impose this obligation on employees and third parties with access to such information. This confidentiality obligation continues indefinitely beyond the termination of the contract.
9.2 The Contractor agrees to comply with all applicable data protection laws, in particular the General Data Protection Regulation (GDPR) and the German Federal Data Protection Act (BDSG).
10. Final Provisions
10.1 German law shall apply to this agreement, excluding the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG).
10.2 Should any provision of these GTC be or become invalid, the validity of the remaining provisions shall not be affected.
10.3 The Client shall support the Contractor by providing reasonable cooperation if necessary. This includes providing the required information and data.
10.4 If the Client is a merchant, a legal entity under public law, or a special fund under public law, or has no general place of jurisdiction in Germany, the courts at the Contractor’s place of business shall have jurisdiction. Mandatory jurisdictions remain unaffected.
10.5 The Contractor may amend these GTC for objectively justified reasons (e.g., changes in legal situation, case law, market conditions, or business strategy) by providing reasonable notice. Existing customers will be informed by email no later than two weeks before changes take effect. If the customer does not object within the stated period, the changes are considered accepted. If the customer objects, the changes will not take effect, and the Contractor may terminate the agreement at the date the changes would have come into effect. The notice will include the deadline and consequences of not objecting.
11. Information on Online Dispute Resolution / Consumer Arbitration
The EU Commission provides a platform for online dispute resolution at: https://ec.europa.eu/consumers/odr
This platform serves as a contact point for out-of-court resolution of disputes involving consumers. The provider is neither willing nor obligated to participate in dispute resolution procedures before a consumer arbitration board under the VSBG.
Our email address can be found at the top of these GTC.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Werkleistungen von Szymon Jakubowski, Improstation, Hertelstraße 6, 12161 Berlin, E-Mail: info@improstation.com (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Werkleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung des folgenden Werks:
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2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Fertigstellungstermin und die Modalitäten der Zurverfügungstellung des Werks werden individualvertraglich geregelt. Der Auftragnehmer hat zum vereinbarten Termin die in Auftrag gegebene Leistung abnahmereif und frei von Mängeln zu erbringen. Sofern die termingerechte Herstellung des Werks nicht möglich ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich die Gründe der Verzögerung mitzuteilen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung weitere Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen. Für die Leistungen der Erfüllungsgehilfen hat er einzustehen, wie für eigene Leistungen.
2.6 Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass die Vorschriften der §§ 631 ff. BGB ergänzend gelten.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung
Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart und wird grundsätzlich nach der Abnahme des Werkes fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber zu zahlen.
5. Abnahme
Nach der Fertigstellung des Werks wird der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auffordern. Der Auftraggeber wird daraufhin überprüfen, ob das Werk vertragsgemäß ist und keine wesentlichen Mängel aufweist. Auftraggeber und Auftragnehmer werden die Abnahme in einem Abnahmeprotokoll dokumentieren.
6. Gewährleistung
Es gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.
7. Eigentumsvorbehalt
Das Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung im Eigentum des Auftragnehmers.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung (z.B. nach Produkthaftungsgesetz). Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
8.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
9. Datenschutz und Verschwiegenheit
9.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
10.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
10.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
10.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
11. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von vertraglichen Streitigkeiten, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.
